Was ist der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec?

Pedelec oder E-Bike? Im Allgemeinen werden diese Begriffe als Synonyme verwendet, was allerdings nicht korrekt ist. Hier erläutern wir den Unterschied.

Was bedeutet E-Bike?

E-Bikes

E-Bikes

Ursprünglich bedeutet E-Bike ein Kraftfahrzeug, bei dem man nicht in die Pedale treten muss. Dennoch hat sich der Begriff E-Bike bei Fahrrädern etabliert, bei denen der Fahrer selbst in die Pedalen treten muss und durch die Elektrik dabei unterstützt wird. Korrekte Bezeichnung für solche Fahrräder lautet Pedelec. Darüber hinaus werden Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren, als S-Pedelecs bezeichnet.

Braucht man für E-Bike einen Führerschein?

Wenn ein E-Bike (im ursprünglichen Sinne) die Geschwindigkeit von 20 km/h und die Leistung 500 W nicht überschreitet, gilt es als Leichtmofa. Um dieses Kraftfahrzeug fahren zu dürfen, braucht man einen Mofa-Führerschein und ein amtliches Kennzeichen. Modelle, die eine höhere Geschwindigkeit als 20 km/h erreichen, gelten rechtlich als normale Mofas – mit der Folge, dass der Fahrer hierfür eine Mofaprüfbescheinigung benötigt.

Was ist ein Pedelec?

Pedelec (E-Bike)

Pedelec (E-Bike)

Pedelec ist ein Fahrrad, bei dem der Fahrer durch die Elektrik beim Treten auf Pedalen unterstützt wird. Die Motorleistung beim Pedelec liegt bei maximal 250 Watt. Pedelecs werden juristisch wie Fahrräder behandelt und benötigen keine besondere Fahrberechtigung.

Im europäischen Raum werden Pedelecs meist als E-Bikes bezeichnet, obwohl diese Bezeichnung im ursprünglichen Sinne einem Kraftfahrzeug vorenthalten ist, bei dem man nicht in die Pedale treten muss.

Was ist ein S-Pedelec?

S-Pedelec

S-Pedelec

Eine Besonderheit bei den Pedelecs (sprich E-Bikes) ist das S-Pedelec: Hier reicht die elektrische Unterstützung nicht nur bis zu 25 km/h (wie beim normalen Pedelec), sondern bis zu 45 km/h. Die Folge: Ein S-Pedelec gilt versicherungstechnisch als Kleinkraftrad.

Für S-Pedelecs sind erforderlich: Betriebserlaubnis, Haftpflichtversicherung, Versicherungskennzeichen, Fahrerlaubnis Klasse AM (in Fahrerlaubnis B enthalten). Weiterhin dürfen S-Pedelecs nur auf Straßen benutzt werden, nicht auf Fahrradwegen. Es gilt auch eine Helmpflicht.